Das Honorar für eine Behandlungseinheit (60min. inkl. 10min Dokumentation) ist im Anschluss an die Behandlung zu begleichen. Das Honorar ist „Umsatzsteuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG“ und kann im Rahmen des Steuerausgleichs geltend gemacht werden.
Es besteht die Möglichkeit einer teilweisen Refundierung
(ÖGK €31,50.- ; GSVG/BVAEB €42,40.-; SVS/BSVG €45.-)
durch Einreichung der Honorarnote bei Ihrer Gesundheitskasse.
Um den unterschiedlichen Einkommensverhältnissen gerecht zu werden, besteht bei sozialer Bedürftigkeit, die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung.
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